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19. Lippische Hallenmeisterschaften 2024-2025 - Zwischenrunde
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Die Rechtsinstanzen im Kreis Lemgo
Die Gerichtsbarkeit des FLVW hat die Aufgabe, für Gerechtigkeit, Ordnung und Sauberkeit im Fußballsport zu sorgen. Geahndet werden alle Formen unsportlichen Verhaltens der Organe des Verbandes, der Mitgliedsvereine und der Einzelmitglieder.
Die Mitglieder der Rechtsorgane sind unabhängig. Sie sind nur dem geschriebenen und ungeschriebenen Recht des Sports sowie ihrem Gewissen unterworfen.
Die Gerichtsbarkeit wird u. a. durch folgende Rechtsorgane ausgeübt:
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das Bezirkssportgericht u. a. als zweite (Berufungs-) Instanz
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das Kreissportgericht für den Herren-/Frauen- und Juniorenfußball
Auf der Grundlage der Beschlüsse des WDFV-Präsidiums aus Dezember 2010 sowie des FLVW-Präsidiums vom 11.01.2011 wurden die Anschriften der elektronischen Postfächer der Sportgerichte (Senioren) im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen e.V. gemäß § 27 Abs. 2 RuVO/WDFV wie folgt verbindlich bekannt gemacht:
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Verbandssportgericht (VSG des FLVW): flvw.vsg(at)flvw.evpost.de
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Bezirkssportgericht (BSG II Ost): flvw.bsg2(at)flvw.evpost.de
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Kreissportgericht (KSG Lemgo): flvw.ksg18(at)flvw.evpost.de
Bitte beachten Sie, dass eMails an diese elektronischen Postfächer nur innerhalb der geschlossenen Benutzergruppe des DFBnet möglich sind.