Categories: AKTUELLES
      Date: Jan 27, 2022
     Title: FLVW aktualisiert Coronaregeln für den Spielbetrieb
27.01.2022

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine aktualisierte Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) veröffentlicht...



Die Verordnung ist seit Donnerstag, 20. Januar gültig. Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat eine Orientierungshilfe zum Sportbetrieb verfasst und die wichtigsten Regelungen für den Vereins- und Breitensport zusammengefasst. Zudem hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) die Coronaregeln gemäß § 47a der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (SpO/WDFV) für den Spielbetrieb im Jugend- und Amateurfußball angepasst.

Zur Nachweiserbringung von infizierten Spieler*innen reicht es ab sofort aus, den Spielleitenden Stellen entsprechende Bestätigungen von positiven Antigen-Schnelltests vorzulegen. Zudem hat der FLVW festgelegt, dass über die CoronaSchVO hinausgehende Regelungen von Vereinen für den Spielbetrieb unzulässig sind.

» Die neuen Coronaregeln für den FLVW herunterladen (PDF)

Die neue Corona-Schutzverordnung enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

» Die tabellarische Übersicht hier herunterladen (PDF)

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

2. Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+

Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:

Folgende Personen sind von der Testpflicht ausgenommen:

Die jetzigen Regelungen erlauben beim Sport drinnen mehr Personen den Zugang in die Sportstätte ohne zusätzlichen Test, machen es jedoch für diejenigen, die diesen Zugang zu regeln haben, nicht einfacher. Eine Übersicht zu den Regeln, wann in Sportvereinen bei 2Gplus die zusätzliche Testpflicht entfällt, steht Ihnen daher zum Download zur Verfügung:

» Download Übersicht (PDF): Wann entfällt in Sportvereinen bei 2G-plus die zusätzliche Testpflicht? Wer gilt als geboostert?

Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.

Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.

Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer*innen

Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, trotz der hohen Inzidenzlage.

Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!

Anrissbildtext: Foto: LSB NRW